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Newsletter 011

Liebe Eltern,
am vergangenen Montag fand eine Sitzung des Werksauschusses der ESG statt, auf der ein Tagesordnungspunkt der Sachstandsbericht zur temporären Unterbringung von Kreisschulen war. Zum Are-Gymnasium wurde dort folgender Bericht vorgelegt:

1.) Are-Gymnasium
In der Sitzung am 13.09.2021 hat der Werksausschuss beschlossen, das Angebot der Gemeinde Grafschaft anzunehmen im Innovationspark Grafschaft einen Ersatzschulstandort für das Are-Gymnasium gemäß dem Vorschlag des Bürgermeisters zu errichten. Die Werkleitung wurde ermächtigt, die damit im Zusammenhang stehenden Aufträge kurzfristig zu vergeben.
Im Anschluss wurden folgende Aufträge vergeben:
Firma                           Leistung                                                            Betrag
Amtra Mobilraum          Container Standort Grafschaft                             1.771.011,95 €
Tent Dimension            Sporthalle                                                           483.854,00 €
Tent Dimension            Mensa                                                                 455.629,50 €
Es handelt sich bei den Auftragssummen um das Gesamtvolumen über eine Laufzeit von 24 Monaten einschl. Auf- und Abbaukosten.
Zwischenzeitlich wurde mit dem Aufbau der ersten Containeranlage begonnen. Parallel laufen die Planungen für die notwendige elektrische Infrastruktur in den Containerklassen, die nach dem Aufbau bauseits hergestellt werden muss. Es geht dabei auch um die IT-Verkabelung der Räume sowie den Aufbau des WLAN-Netzes. Das Ing.Büro Küpper ist beauftragt, die notwendigen elektrotechnischen Planungen zu übernehmen.
Im Anschluss an die Fertigstellung der Containeranlage werden das Mensazelt sowie das Sporthallenzelt errichtet.
Derzeit werden noch die erforderlichen Naturwissenschaftsräume durch das Ingenieurbüro HPI Himmen geplant. Diese werden in ein ebenfalls noch zu errichtenden Zeltgebäude eingebaut und sollen so geplant werden, dass die Einbauten beim Rückbau der Schule in den Räumen des Are-Gymnasiums am alten Standort weiterverwendet werden können. Die Aufträge hierzu sind allerdings noch nicht vergeben.
Aufgrund von Verzögerungen bei der Herrichtung des Grundstücks und den damit verbundenen Tiefbaumaßnahmen ist aus heutiger Sicht mit einem Umzug nicht vor dem Jahreswechsel zu rechnen.

Aufgrund der Grundlage dieses Berichtes gehen wir nun davon aus, dass wir ab dem 03.01.2022 unsere Ersatzschule in Betrieb nehmen können und somit im Normalbetrieb wieder täglich den gesamten Unterricht erteilen können. Somit stehen uns dann noch fast 7 Monate geregelter Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 zur Verfügung.

Möglicherweise sind einige von Ihnen frustriert darüber, dass die Fertigstellung nicht noch schneller vonstatten geht. Wir sind als Schulleitung auch eng in die Planungen und die Baumaßnahmen mit eingebunden. Ich kann Ihnen versichern, dass eine sehr große Kraftanstrengung notwendig ist, um dieses Projekt fertigzustellen. Es sind allein ca 1000 LKW Ladungen mit Materialanlieferungen notwendig. Wir müssen gemeinsam diese Zeit des Übergangs bewältigen.

Wichtige Informationen: 

Lernraum 

Es ist für uns sehr wichtig zu wissen, wie viele Kinder die Lernraumbetreuung in Anspruch nehmen wollen. Aus diesem Grund bieten wir wieder das bewährte Online Anmeldesystem an, das Sie schon aus der Coronazeit kennen. Unter nachfolgendem Link oder dem QR-Code können Sie die Anmeldung vornehmen.

Es gilt immer noch: Bitte schicken Sie keine Kinder, die Erkältungssymptome aufweisen zum Unterricht oder zur Lernraumbetreuung.

Aufgrund einiger Rückmeldungen möchte ich hier nochmals einige Infos zum Lernraum geben:

Der Lernraum steht allen Eltern der Klassen 5-7 zur Verfügung, die ein Betreuungsproblem haben. Die Anmeldung zum Lernraum ist sehr flexibel gestaltet, so dass Sie die Kinder an jedem Wochentag ganz nach Ihren individuellen Bedingungen anmelden können. Es ist auch möglich, die Kinder später zu bringen oder auch früher abzuholen. In diesen Fällen bitten wir aber darum, dies vorab telefonisch mitzuteilen. 

https://www.surveymonkey.de/r/VRWZWTG

Maskenpflicht und Testung

Wie ich Ihnen bereits vergangene Woche mitgeteilt habe, wird auf behördliche Anordnung hin ab dieser Woche nur noch ein Selbsttest pro Woche durchgeführt. Ich persönlich kann den Sinn dieser Anordnung in Anbetracht der derzeitigen Infektionslage nicht nachvollziehen. Auch die Maskenpflicht im Unterricht ist aufgehoben, sobald die Schüler*innen an ihrem Platz sitzen. Wir bitten trotzdem darum, dass die Schüler*innen freiwillig während des Unterrichts auch weiterhin ihre Masken tragen. Dies dient dem persönlichen Schutz, als auch dem Schutz der Mitschüler*innen und Lehrkräfte.

Mehrkostenausgleich in der Schülerbeförderung

Der Kreis- und Umweltausschuss hat für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und der Bildungsgänge der BBS, die keinen oder zumindest keinen einkommensunabhängigen Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskoten haben, einen Fahrtkostenausgleich für flutbedingte Mehrkosten zu Ersatzschulorten beschlossen. Hier die genauen Modalitäten – auch zur Antragstellung:

Der Kreis Ahrweiler leistet den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II des Are- und des Peter-Joerres-Gymnasiums sowie der Bildungsgänge der Berufsbildenden Schulen (BBS) Bad Neuenahr-Ahrweiler, die nach den schulgesetzlichen Vorschriften keinen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben, einen Ausgleich für Mehrkosten bei den Fahrtkosten, wenn diese durch flutbedingt eingerichtete weiter entfernte Ersatzschulorte entstehen oder entstanden sind. 
Zugrunde gelegt werden die Mehrkosten, wie sie bei Benutzung des ÖPNV unter Erwerb des günstigsten Fahrtickets anfallen. 
Die Antragstellung kann mit einem formlosen Schreiben erfolgen, das bei Nutzung des ÖPNV folgende Daten bzw. Anlagen enthalten muss: 
· Name und Adresse der Schülerin / des Schülers 
· Bankverbindung 
· Name der besuchten Schule 
· Klassenstufe bzw. ggf. den besuchten Bildungsgang der BBS 
· Ort der Beschulung 
· Bestätigung der Daten durch die Schule 
Die erworbenen abgelaufenen ÖPNV-Fahrkarten sind beizufügen. 
Erstattet werden die Mehrkosten eines zum aktuellen Schulort geltenden ÖPNV-Tickets gegenüber den Kosten für ein ÖPNV-Ticket zum eigentlichen Schulort, wie sie bei Erwerb des günstigsten Fahrtickets entstanden wären bzw. entstanden sind. 
Findet die Fahrt zur Schule außerhalb des ÖPNV statt, ist dies im Anschreiben zusätzlich zu den bereits vorstehend genannten Angaben 
zu vermerken. Darüber hinaus sind die Tage aufzuführen, an denen die Schule tatsächlich besucht wurde. 
Erstattet werden auch hier die Mehrkosten eines zum aktuellen Schulort geltenden ÖPNV-Tickets gegenüber den Kosten für ein ÖPNV-Ticket zum eigentlichen Schulort, wie sie bei Erwerb des günstigsten Fahrtickets entstanden wären. Allerdings wird in diesen 
Fällen von der Möglichkeit der Bildung von Fahrgemeinschaften mit jeweils 4 Personen pro PKW ausgegangen und der Erstattungsbetrag auf ein Viertel der Mehrkosten beschränkt. 
Sollte ein Wechsel des Schulortes oder die Rückkehr an den eigentlichen Beschulungsort in absehbarer Zeit bevorstehen ist ein Antrag für den gesamten Zeitraum der Beschulung an dem jeweiligen Ersatzschulort zu stellen. 
In allen anderen Fällen ist die Beantragung der Leistung jeweils zum Ende des Schulhalbjahres vorzunehmen.

Der Inhalt wird unter der Rubrik „Schülerbeförderung“ in den nächsten Tagen auf der Internetseite des Kreises eingestellt. Darüber hinaus erfolgt noch eine Bekanntmachung über die Presse. 

Angebot des Kinder – und Jugendbüros Grafschaft im Vormittagsbereich

Elternsprechtag am 2./3. Dezember

Unser diesjähriger Elternsprechtag findet wie im vergangenen Jahr wieder digital statt. Wir stehen Ihnen am 02.12.21 am Vormittag und am 03.12.21 ganztägig zur Verfügung.Ihre Kinder haben bereits die Unterlagen dazu erhalten. Bitte vereinbaren Sie mit den Lehrkräften einen Telefontermin oder wenn möglich einen Termin zu einer Videokonferenz. Am 03.12.21 entfällt aus diesem Grund der Unterricht.

Mitgliederversammlung Förderverein

Am Mittwoch, 08.12.2021 findet die Mitgliederversammlung des Fördervereins des Are-Gymnasiums statt. Bei der Versammlung gilt 2G.

Tagesordnung

  • TOP 1: Begrüßung
  • TOP 2: Bericht des Vorstandes
  • TOP 3: Entlastung des Vorstandes
  • TOP 4: Neuwahl des Vorstandes
  • TOP 5: Verschiedenes
    Alle Mitglieder*innen des Fördervereins sind herzlich eingeladen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Kraft für die kommende Zeit!

Mit herzlichen Grüßen

Heribert Schieler

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