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Schulbesuch bei Extremwetterlagen

Bei Extremwetterlagen oder Straßenverhältnissen wie Glatteis, Sturm und starkem Schneefall sowie bei extremen Sommertemperaturen stehen Sie als Erziehungsberechtigte möglicherweise vor der Frage, ob Ihr Kind die Schule aufsuchen oder zu Hause bleiben sollte.

Die Schulordnung sieht hierfür folgende Regelung vor:

„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ob der Schulweg zumutbar ist…“  (§33(5) Übergreifende Schulordnung).

Ob der Schulweg bei erschwerten außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen für Ihr Kind zumutbar ist, entscheiden Sie somit als Erziehungsberechtigte alleine. Allerdings ist es notwendig, die Schule über das Fehlen Ihres Kindes zu informieren!

Nur unter außergewöhnlichen Umständen (z.B. bedingt durch die komplette Einstellung des ÖPNVs) entscheidet die Schule in Abstimmung mit Schulträger und -aufsicht, dass an betroffenen Tagen die Präsenzpflicht komplett aufgehoben ist und Distanzunterricht stattfindet. Sie werden in diesem Fall über die schulischen Kommunikationswege rechtzeitig informiert.