
Fahrtenkonzept
Grundsätzliches
Für alle Fahrten gelten die Schulordnung sowie die Richtlinien für Schulfahrten des Landes Rheinland-Pfalz. Konkrete Informationen und detaillierte Regelungen werden allen Beteiligten rechtzeitig vor Fahrtbeginn schriftlich und/oder im Rahmen von Elternabenden kommuniziert.
1. Pädagogische Zielsetzungen
Schulfahrten sind ein zentraler Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit des Are-Gymnasiums. Sie bieten den Schüler*innen die Möglichkeit, unmittelbare Erfahrungen mit der Natur, der Umwelt sowie fremden Kulturen und politisch- historischen Stätten zu machen.
Schulfahrten fördern das soziale Miteinander und stärken die Klassen- bzw. Kursgemeinschaft, indem die Schüler*innen durch gemeinsame Aktivitäten enger zusammenwachsen. Sie lernen, in einer Gruppe zu agieren, Konflikte zu lösen und Verantwortung für das gemeinsame Wohl zu übernehmen. Diese Erfahrungen fördern den Zusammenhalt und die soziale Interaktion, was besonders in einem Ganztagsgymnasium von Bedeutung ist, da die Schüler*innen viel Zeit miteinander verbringen und ein gutes Klassenklima die Grundlage für erfolgreiches gemeinsames Lernen bildet.
Schulfahrten unterstützen überdies die Persönlichkeitsentwicklung. In einem neuen Umfeld fernab des schulischen Alltags und des häuslichen Umfelds werden Schüler*innen ermutigt, eigenständig zu handeln, ihre Komfortzonen zu verlassen und neue Fähigkeiten zu entwickeln. Diese Erlebnisse tragen zur Stärkung des Selbstbewusstseins und der Eigenverantwortung bei, was für die ganzheitliche Entwicklung von Bedeutung ist.
Insbesondere bei Fahrten in fremde Städte oder Länder gewinnen die Schüler*innen Einblicke in andere Kulturen und Lebensweisen. Dies erweitert ihren Horizont und fördert Toleranz und Offenheit. In diesem Kontext bieten unsere Austauschprogramme eine wertvolle Gelegenheit, interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln und Fremdsprachenkenntnisse durch direkten Kontakt mit Gleichaltrigen aus anderen Ländern zu vertiefen.
2. Organisatorische Aspekte
Sofern die Auswahl der Ziele nicht festgelegt ist (siehe Punkt 5), werden Schüler*innen an der Auswahl des Ziels der Fahrt sowie an der Gestaltung der einzelnen Programmbausteine beteiligt.
Die Erziehungsberechtigten unterrichten die begleitenden Lehrpersonen schriftlich vor Antritt der Fahrt über gesundheitliche Einschränkungen ihres Kindes sowie über den Bedarf von Medikamenten. Lehrkräfte dürfen grundsätzlich keinerlei Medikamente verabreichen. Für die Versorgung mit Medikamenten, insbesondere auch für die Mitnahme einer Notfallapotheke sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Im Fall gravierender Verstöße gegen die Anordnungen der Lehrpersonen, bei Missachtung der allgemeinen Regeln des Zusammenlebens, bei Gesetzesübertretung oder sonstigem grobem Fehlverhalten – insbesondere bei der Gefährdung von Mitschüler*innen, beim Umgang mit Drogen oder mit Alkohol – werden die Lehrkräfte bevollmächtigt, ihr Kind auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Sollten die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sein, das Kind abzuholen sind die Kosten der Rückfahrt in vollem Umfang zu tragen.
Diese und weitere organisatorische Regelungen werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor Beginn der Fahrt schriftlich mitgeteilt.
3. Kostenregelung
Die Fahrtenkosten für Schüler*innen der Sekundarstufe I sollen €450,- EUR pro Person nicht übersteigen, für die Sekundarstufe II sollen maximal €550,- pro Person nicht überschritten werden. Die Kosten werden von den Erziehungsberechtigten getragen. Mit der Unterschrift zur verbindlichen Anmeldung an einer Fahrt verpflichten sich die Erziehungsberechtigten rechtsverbindlich, die entsprechenden Kosten zu tragen. Bei finanziellen Engpässen unterstützt der Förderverein Erdenbrink und Reinhardt e.V. die Eltern auf Antrag mit bis zu 50 % der Kosten.
4. Regelungen bei Nichtteilnahme
Schüler*innen, die nicht an einer Fahrt teilnehmen, müssen vor der verbindlichen Buchung bei der Schulleitung einen schriftlichen Antrag auf Befreiung einreichen. Bei kurzfristigem Ausfall (z.B. Krankheit) und ohne Befreiung werden ggf. Stornokosten seitens des Reiseveranstalters erhoben, die von den Erziehungsberechtigten zu tragen sind. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird daher dringend empfohlen. Befreite Schüler*innen nehmen während der Fahrtzeit am Unterricht anderer Lerngruppen teil oder bearbeiten während der Unterrichtszeit Arbeitsaufträge in der Bibliothek. Die Eltern werden entsprechend informiert.
5. Das Fahrtenkonzept im Einzelnen
Klassen- und Studienfahrten für die gesamte Jahrgangsstufe
Stufe | Titel der Fahrt | Ziel | Zeitpunkt | Dauer |
---|---|---|---|---|
5 | Integrationsfahrt | Jugendherberge in der Umgebung | Beginn des Schuljahres | 2 Tage |
7 | „Klassengemeinschaft stärken“ | Vallendar | Ende Januar | 3 Tage |
8/9 | Klassenfahrt | Deutschland, nahegelegenes europäisches Ausland | Mai/Juni bzw. Sept./Okt. | 4-5 Tage |
10/11 | Politische oder historische Studienfahrt oder Sportfahrt | Berlin (G-LK), Berlin/Brüssel (Sk-LK) n.V., (Sp-LK) | Mai/Juni bzw. Sept./Okt. | 5-6 Tage |
11/12 | Studienfahrt | Europäisches Ausland | Mai/Juni bzw. Sept./Okt. | 5-6 Tage |
Austausche / Exkursionen für Teilgruppen
Stufe | Titel der Fahrt | Ziel | Zeitpunkt | Dauer |
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8/9 | Schüleraustausch (ausgewählte Schüler*innen) | Besançon/Dijon, Frankreich | n.V. | 5-6 Tage |
10 | Schüleraustausch (ausgewählte Schüler*innen) | Krakau, Polen | n.V. | 5 Tage |
10/11 | Bili-Fahrt (alle bili-Schüler*innen) | England | n.V. | 5 Tage |
11 | Schüleraustausch (ausgewählte Schüler*innen) | Brasschaat, Belgien | n.V. | 3 Tage |
11 | Gewässerpraktikum (nur Bio-LK) | Nettersheim | November | 3 Tage |
11/12 | Weimarfahrt (nur D-LK) | Weimar | n.V. | 3 Tage |